Bayerischer Städtetag - Informationsbrief Dezember 2012

EU-Kommission genehmigt Förderprogramm

Bayern fördert Breitband der nächsten Generation

Der Freistaat darf den Ausbau des Hochgeschwindigkeitsbreitbands bis 2017 mit bis zu 2 Milliarden Euro fördern. Die EU-Kommission hat nun die neue bayerische Breitband-Förderrichtlinie genehmigt. Damit wurde für ein wichtiges Infrastrukturprojekt "grünes Licht" gegeben.

Die Versorgung mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen ist eine wichtige Infrastrukturleistung eines Landes. Das Ende 2011 ausgelaufene erste bayerische Breitbandförderprogramm hatte die flächendeckende Grundversorgung zum Ziel. Dennoch gibt es immer noch "weiße Flecken" der Breitbandversorgung im Freistaat. Der Bedarf an leistungsfähigen Netzen wird in den nächsten Jahren weiter stark zunehmen. Bei der Grundversorgung darf es nicht bleiben. Deshalb hat der Freistaat im Juni in Brüssel ein neues Förderprogramm zur Genehmigung eingereicht. Ziel ist die Förderung des Ausbaus von Breitband-Hochgeschwindigkeitsnetzen. Vor allem im ländlichen Raum und in den Randlagen der Städte zeigt sich, dass Telekommunikations-Unternehmen diese Netze ohne staatliche Förderung nicht ausbauen.

Ursprünglich war das neue Förderprogramm nur für den besonders strukturschwachen Raum geplant. Nachdem sich unter anderem die kommunalen Spitzenverbände gegen diese Einschränkung aussprachen, wurde das Programm auf ganz Bayern ausgedehnt. Ziel des Programms ist jedoch nicht die flächendeckende Versorgung mit Breitbandanschlüssen von mindestens 50 MBit pro Sekunde, sondern vor allem die Anbindung der Wirtschaft.

Förderfähig sind Gewerbegebiete und Kumulationsgebiete mit mindestens fünf Unternehmen. Man erwartet sich dadurch auch positive Effekte für Verbraucher, da durch die gleiche Infrastruktur auch Privathaushalte versorgt werden können. Im von der Kommune festzulegenden Fördergebiet sind grundsätzlich alle Anschlussinhaber mit 50 MBit pro Sekunde zu versorgen. Es reicht allerdings, wenn die Unternehmen, die diesen Bedarf geltend gemacht haben, mit dieser Bandbreite und weitere Nutzer mit mindestens 30 MBit pro Sekunde versorgt werden. Pro Gemeinde sind Zuwendungen bis zu 500.000 Euro möglich. Ab Januar 2013 wird ein neues Breitbandkompetenzzentrum eingerichtet. Dieses wird mit Informationsveranstaltungen in Kooperation mit den kommunalen Spitzenverbänden in Bayern über das neue Förderprogramm informieren.

Die Genehmigung der EU-Kommission war erforderlich, da die Förderung den Beihilfevorschriften unterliegt. Hieraus ergeben sich zwingende europäische Vorgaben, vor allem zur Abwicklung und zum Vollzug des Förderprogramms. Leider hatten die Bemühungen des Freistaats und der kommunalen Spitzenverbände, in Brüssel auf ein weniger bürokratisches und strafferes Verfahren hinzuwirken, keinen Erfolg.

Der Freistaat Bayern wendet für den Breitbandausbau in den nächsten Jahren erhebliche Finanzmittel auf. Es darf aber nicht vergessen werden, dass es sich dabei um eine Kofinanzierung handelt und auch die bayerischen Kommunen viel Geld in den Breitbandausbau stecken. Insoweit wäre es konsequent, wenn auch der Bund sich an der Finanzierung dieser Infrastruktur beteiligen würde. Schließlich ist er nach dem Grundgesetz hierfür zuständig.

Kontakt: richard.stelzer@bay-staedtetag.de

Quelle: www.bay-staedtetag.de/export_download.php?id=8079 (PDF, 113 KB, Seite 4)